Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wozu darf an nicht laufenden Parkuhren gehalten werden?
Zum Ein- oder Aussteigen
Zum Be- oder Entladen
Zu einem kurzen Einkauf
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist richtig! An nicht laufenden Parkuhren darf man kurzzeitig halten, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder um zu be- oder entladen. Dies ist erlaubt, weil Halten – also das Anhalten bis zu drei Minuten ohne zu parken – zulässig ist, wenn kein anderer Verkehr behindert wird. Für einen kurzen Einkauf hingegen darf man dort nicht halten, da dies nicht als unmittelbares Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen gilt, sondern schon als Parken zählt. Merken Sie sich: Halten zum Aussteigen oder Be- und Entladen ist erlaubt, für persönliche Erledigungen wie Einkaufen nicht.
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